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      Bleaching (Zahnaufhellung)
  Vor der Zahnaufhellung sollte eine professionelle Zahnreinigung erfolgen, um Beläge auf der Zahnoberfläche und Zahnzwischenräumen entfernen zu können. Erscheint die natürliche Zahnfarbe zu dunkel oder zeigen sich interne Verfärbungen der Zahnsubstanz können einzelne oder alle Zähne aufgehellt werden. Ausgeschlossen sind „künstliche Zähne“.

Dazu wird dem Patienten individuell eine Schiene für den Ober- und Unterkiefer angepasst, sie überdecken nur die Zähne und nicht das Zahnfleisch. Diese Schiene wird mit einer Gelartiger Substanz gefüllt in der die Bleichmittel enthalten sind. Der Grad der Verfärbung bestsimmt die Trage- und Behandlungsdauer mit den gefüllten Schienen.


Die erste Behandlung erfolgt in der Regel in der Zahnarztpraxis und sollte zu Hause nach Anweisung des Zahnarztes fortgeführt werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass das Bleichen von Zähnen, Füllungen und Kronen unschädlich ist. Nach der Behandlung kann es zu einer erhöhten Zahnempfindlichkeit kommen die aber in der Regel schnell wieder abklingt. Sollte sich nach einiger Zeit eine Nachdunkelung einstellen, kann eine Auffrischungs- Behandlung vorgenommen werden. Das Bleichen der Zähne sollte jedoch nur unter Aufsicht des Zahnarztes erfolgen.


Von freiverkäuflichen Bleichmitteln (Apotheke, drogeriemarkt) ist abzuraten, weil diese nur Universialschienen und geringere Bleichlösungen enthalten. Das Zahnaufhellungspräparat sollte jedoch nicht mit dem Zahnfleich in Berührung kommen, darum individuell angepasste Schienen vom Zahnarzt.

   
       
   
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