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der Zahnaufhellung sollte eine professionelle Zahnreinigung
erfolgen, um Beläge auf der Zahnoberfläche
und Zahnzwischenräumen entfernen zu können.
Erscheint die natürliche Zahnfarbe zu dunkel
oder zeigen sich interne Verfärbungen der
Zahnsubstanz können einzelne oder alle Zähne
aufgehellt werden. Ausgeschlossen sind „künstliche
Zähne“.
Dazu wird dem Patienten individuell eine Schiene
für den Ober- und Unterkiefer angepasst,
sie überdecken nur die Zähne und nicht
das Zahnfleisch. Diese Schiene wird mit einer
Gelartiger Substanz gefüllt in der die Bleichmittel
enthalten sind. Der Grad der Verfärbung
bestsimmt die Trage- und Behandlungsdauer mit
den gefüllten Schienen.
Die erste Behandlung erfolgt in der Regel in
der Zahnarztpraxis und sollte zu Hause nach
Anweisung des Zahnarztes fortgeführt werden. Untersuchungen
haben gezeigt, dass das Bleichen von Zähnen,
Füllungen und Kronen unschädlich ist.
Nach der Behandlung kann es zu einer erhöhten
Zahnempfindlichkeit kommen die aber in der Regel
schnell wieder abklingt. Sollte sich nach einiger
Zeit eine Nachdunkelung einstellen, kann eine
Auffrischungs- Behandlung vorgenommen werden.
Das Bleichen der Zähne sollte jedoch nur
unter Aufsicht des Zahnarztes erfolgen.
Von freiverkäuflichen Bleichmitteln (Apotheke,
drogeriemarkt) ist abzuraten, weil diese nur
Universialschienen und geringere Bleichlösungen
enthalten. Das Zahnaufhellungspräparat sollte
jedoch nicht mit dem Zahnfleich in Berührung
kommen, darum individuell angepasste Schienen
vom Zahnarzt.
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